Die Schlichtungsstelle
Kernaufgabe der söp ist die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Reisenden und Unternehmen.
Die Schlichtung
Voraussetzung für die außergerichtliche Streitbeilegung ist die Mitwirkung des jeweiligen Unternehmens an der Schlichtung.
Ihre Rechte
Rechtsausführungen müssen Sie selbstverständlich nicht machen, denn die Klärung rechtlicher Fragen übernimmt die söp.