Kontaktaufnahme

Beachten Sie bitte vor Einreichung Ihres Schlichtungsantrags unbedingt die Hinweise unter Ihr Schlichtungsantrag (dies gilt insbesondere für den Hinweis, dass Sie sich vor Antragstellung mit Ihrer Beschwerde an das betreffende Unternehmen gewandt haben müssen).

Icon Achtung
Aufgrund der aktuellen Ereignisse die dringende Bitte: Nehmen Sie bei Fragen zu einem (z.B. annullierten) Flug direkt mit dem betreffenden Unternehmen Kontakt auf. Die söp kann erst im Nachgang eine Schlichtungsempfehlung erstellen. Eine Rechtsberatung dürfen wir nicht erteilen.

Telefonisch

erreichen Sie uns Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)30 644 99 33-0.

Freitags sind wir in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr für Sie da.

Im Sinne eines zügigen Schlichtungsverfahrens bitten wir Sie, von reinen Sachstandsanfragen abzusehen: Wir vergessen Sie mit Ihrem Anliegen nicht – versprochen!

Zur Einreichung eines Schlichtungsantrags

nutzen Sie bitte die Ihnen auf unserer Website zur Verfügung gestellten Online-Formulare (siehe nachstehende Buttons).

Online gestellte Schlichtungsanträge gewährleisten eine einfache und bequeme Antragstellung und der söp die schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Falles.