Ihre Rechte

Wenn Sie sich mit einer Beschwerde aus Ihrer Sicht erfolglos an das Unternehmen gewandt haben und eine Schlichtung des streitigen Anliegens möchten, schildern Sie uns bitte den Sachverhalt und Ihr konkretes Anliegen (siehe Ihr Schlichtungsantrag).

Rechtsausführungen müssen Sie selbstverständlich nicht machen, denn die Klärung rechtlicher Fragen übernimmt das Team der söp (alle bestellten Schlichterinnen und Schlichter haben die Befähigung zum Richteramt).

Ob gegenüber dem Unternehmen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz besteht, ist bei Fahrten etwa mit der Bahn, dem Fernbus, bei Flügen oder bei pauschal gebuchten Reisen unterschiedlich geregelt. Kurz und bündig können Sie sich über Ihre Rechte nachfolgend informieren:

Wenn Sie darüber hinaus an reiserechtlichen Fragestellungen interessiert sind, empfehlen wir Ihnen unter dem Menüpunkt „Service“ die informativen söp_Fachbeiträge sowie ergänzend die Hinweise auf weiterführende Fachliteratur.

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