Das Schlichtungsverfahren

Voraussetzung für die außergerichtliche Streitbeilegung ist die Mitwirkung des jeweiligen Unternehmens am Schlichtungsverfahren. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das Unternehmen Mitglied im Trägerverein der söp ist. Aktuell schlichtet die söp für rund 400 Unternehmen.

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Im Bereich des Eisenbahnverkehrs ist die söp für 99 % der Fernreisenden und für 95 % der Reisenden im Regionalverkehr der geeignete Ansprechpartner. Im Bereich Flug beteiligen sich am Schlichtungsverfahren die für Deutschland relevanten nationalen und internationalen Airlines, einschließlich der sogenannten low cost carrier. Den Fernbusmarkt deckt die söp zu nahezu 100 % ab. Ebenfalls ist in einigen Fällen die Schlichtung für Schiffsreisende möglich.

Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus, Tram, U-Bahn) schlichtet die söp für Unternehmen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und in Teilen von Sachsen.

Noch weitgehend im Aufbau ist die Schlichtung für die Reisebranche (Reisevermittler und Reiseveranstalter).

Schlichtungsablauf

Das Schlichtungsverfahren erfolgt gemäß der söp_Verfahrensordnung: Nach Eingang Ihres Schlichtungsantrags übersenden wir diesen an das Unternehmen und bitten um eine Stellungnahme. Das Unternehmen kann Ihre Forderung vollständig anerkennen oder ein eigenes Angebot unterbreiten, welches Sie dann Ihrerseits annehmen oder ablehnen können. In rund der Hälfte aller Schlichtungsverfahren kommen bereits auf Grundlage Ihrer Forderung bzw. des unternehmerischen Angebotes streitbeilegende Einigungen zustande, häufig innerhalb nur weniger Wochen. Kommt hingegen zu diesem Zeitpunkt noch keine Einigung zustande, prüfen unsere Schlichter:innen in einem zweiten Verfahrensschritt unabhängig und neutral die Sach- und Rechtslage. Alle Schlichter:innen der söp sind Volljurist:innen, d.h. sie haben die Befähigung zum Richteramt. Die söp ist ausschließlich an Gesetz und Recht gebunden. Diese gutachterliche Prüfung berücksichtigt alle in Betracht kommenden Ansprüche mit Ausnahme der Nebenforderungen, welche nicht Gegenstand des summarischen Schlichtungsverfahrens sind. Ergänzend erfolgt eine Abwägung der jeweils betroffenen Interessen, in deren Rahmen auch weitere Aspekte berücksichtigt werden können. Anschließend übersenden wir Ihnen und dem Unternehmen eine schriftliche Schlichtungsempfehlung mit ausführlicher Begründung. Beispiele, wie eine Schlichtungsempfehlung konkret aufgebaut ist, finden Sie unter söp_Schlichtungsempfehlungen.

Bindungswirkung

Stimmen Reisende als Beschwerdeführer und Unternehmen als Beschwerdegegner der Schlichtungsempfehlung zu, entsteht zum vorgeschlagenen Ergebnis zwischen beiden Parteien eine Rechtsverbindlichkeit – wie bei einem (Vergleichs-)Vertrag.

Erfreulicherweise können wir in weit über 80 % der Fälle eine einvernehmliche Lösung erzielen, so dass der Streit außergerichtlich und für den Verbraucher zudem kostenfrei beigelegt ist. Im Übrigen steht den Beschwerdeführern in jedem Stadium des Schlichtungsverfahrens der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen – auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung.

Kostenfreiheit

Für die Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren entsprechend den Vorgaben des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) kostenfrei. Eine den Reisenden zustehende Ausgleichszahlung/Entschädigung wird also weder durch Bearbeitungsgebühren, Erfolgshonorare noch durch eine zu berechnende Mehrwertsteuer reduziert. Zu tragen sind seitens der Verbraucher allenfalls ihnen entstehende Kosten für Porto und Kopien oder für gegebenenfalls von ihnen eingeschaltete Rechtsanwälte.

Die Finanzierung des Schlichtungsverfahrens übernehmen ausschließlich die im Trägerverein der söp zusammengeschlossenen Unternehmen. Sie betrachten das Angebot der Schlichtung als wichtigen Baustein ihres Kundenservice („Service plus“), der dann um so wichtiger ist, wenn trotz eines eigenen guten Beschwerdemanagements mal etwas „schief gelaufen“ ist.