Voraussetzung für die außergerichtliche Streitbeilegung ist die Mitwirkung des jeweiligen Unternehmens am Schlichtungsverfahren. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das Unternehmen Mitglied im Trägerverein der söp ist. Aktuell schlichtet die söp für rund 400 Unternehmen.
Im Bereich des Eisenbahnverkehrs ist die söp für 99 % der Fernreisenden und für 95 % der Reisenden im Regionalverkehr der geeignete Ansprechpartner. Im Bereich Flug beteiligen sich am Schlichtungsverfahren die für Deutschland relevanten nationalen und internationalen Airlines, einschließlich der sogenannten low cost carrier. Den Fernbusmarkt deckt die söp zu nahezu 100 % ab. Ebenfalls ist in einigen Fällen die Schlichtung für Schiffsreisende möglich.
Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus, Tram, U-Bahn) schlichtet die söp für Unternehmen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und in Teilen von Sachsen.
Noch weitgehend im Aufbau ist die Schlichtung für die Reisebranche (Reisevermittler und Reiseveranstalter).
Schlichtungsablauf
Im ersten Schritt prüft die söp Ihre uns zugesandten Dokumente auf Vollständigkeit. Falls erforderlich, bitten wir Sie um weitere Unterlagen bzw. Informationen. Danach nehmen wir in der Regel Kontakt mit dem jeweiligen Unternehmen auf, um diesem Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme zu geben. Mit der Klärung des Sachverhalts schaffen wir uns eine Entscheidungsgrundlage. Die anschließende juristische Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgt in sachlicher Unabhängigkeit und Neutralität, wie sie auch einem Richter zukommt. Nach Abschluss dieser Prüfung erfolgt eine Abwägung der jeweils betroffenen Interessen. Zu deren einvernehmlichem Ausgleich unterbreitet die Schlichtungsstelle auf der Grundlage der zuvor ermittelten Rechtslage einen schriftlich begründeten Schlichtungsvorschlag (siehe söp_Verfahrensordnung). Beispiele, wie eine Schlichtungsempfehlung konkret aufgebaut ist, finden Sie unter dem Menüpunkt Service – söp_Schlichtungsempfehlungen.
Alle Schlichter der söp sind vom Beirat und den Mitgliedern bestellte Volljuristen, d.h. sie haben die Befähigung zum Richteramt. Die söp ist ausschließlich an Gesetz und Recht gebunden.
Bindungswirkung
Stimmen Reisende als Beschwerdeführer und Unternehmen als Beschwerdegegner der Schlichtungsempfehlung zu, entsteht zum vorgeschlagenen Ergebnis zwischen beiden Parteien eine Rechtsverbindlichkeit – wie bei einem (Vergleichs-)Vertrag.
Erfreulicherweise können wir in weit über 80 % der Fälle eine einvernehmliche Lösung erzielen, so dass der Streit außergerichtlich und für den Verbraucher zudem kostenfrei beigelegt ist. Im Übrigen steht den Beschwerdeführern in jedem Stadium des Schlichtungsverfahrens der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen – auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung.
Kostenfreiheit
Für die Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren entsprechend den Vorgaben des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) kostenfrei. Eine den Reisenden zustehende Ausgleichszahlung/Entschädigung wird also weder durch Bearbeitungsgebühren, Erfolgshonorare noch durch eine zu berechnende Mehrwertsteuer reduziert. Zu tragen sind seitens der Verbraucher allenfalls ihnen entstehende Kosten für Porto und Kopien oder für gegebenenfalls von ihnen eingeschaltete Rechtsanwälte.
Die Finanzierung des Schlichtungsverfahrens übernehmen ausschließlich die im Trägerverein der söp zusammengeschlossenen Unternehmen. Sie betrachten das Angebot der Schlichtung als wichtigen Baustein ihres Kundenservice („Service plus“), der dann um so wichtiger ist, wenn trotz eines eigenen guten Beschwerdemanagements mal etwas „schief gelaufen“ ist.