Ihr Schlichtungsantrag

Der Anlass für eine Reisebeschwerde kann vielfältiger Art sein – zum Beispiel eine Verspätung oder ein verpasster Anschluss, eine Annullierung oder eine Überbuchung, ein Verlust, eine Verspätung oder eine Beschädigung von Gepäck, eine Streitigkeit im Zusammenhang mit der Buchung oder der Gültigkeit der Fahrkarte.

Was sollten Sie in einem solchen Fall tun?

Der erste Schritt ist eine Beschwerde an das Unternehmen, mit dem Sie die Reise unternommen haben bzw. unternehmen wollten. Dabei sollten Sie die wichtigsten Daten Ihrer Reise zusammenfassen und den Grund Ihrer Beschwerde kurz erläutern. Das Unternehmen kann dann Ihren geltend gemachten Anspruch prüfen und Ihnen antworten. Hierzu haben die Unternehmen einen bzw. im Bereich der Luftfahrt zwei Monate Zeit.

Der zweite Schritt folgt, wenn Sie mit der Antwort des Unternehmens nicht zufrieden sind oder wenn Sie gar keine Antwort erhalten. Dann können Sie mit Hilfe der für Sie vorbereiteten Online-Formulare (was die schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Falles erlaubt) einen Schlichtungsantrag stellen.

ACHTUNG: Durch die Folgen der Corona-Pandemie kommt es in Einzelfällen immer noch zu Verzögerungen bei der Abwicklung der vom Verkehrsunternehmen zugesagten Zahlung. Bitte beachten Sie, dass die söp keinen „beschleunigenden Einfluss“ auf die Zahlungsabwicklung ausüben kann. Diese liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

Bitte beachten Sie!

Icon Achtung

Als unabhängige Schlichtungsstelle haben wir keinen Zugriff auf die beim Unternehmen vorliegenden Unterlagen und Dokumente.