Streit beilegen und Probleme lösen: Das Spektrum der alternativen Streitbeilegung

Bei jedem Streit prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Sei es nun bei Streitigkeiten im persönlichen oder beruflichen Bereich, sei es zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen. Dabei lohnt es sich fast immer, auch bei verhärteten Fronten frühzeitig nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Hierbei ist die Einschaltung einer unabhängigen dritten Person nicht nur hilfreich, sondern in vielen Fällen unerlässlich.

Je nachdem, wie stark die Rolle der sog. Streitmittler:in ist, unterscheiden sich die Verfahren zur Konfliktlösung. Die in Deutschland relevantesten Formen alternativer Streitbeilegung sind folgende:

Mediation als Einigungs- bzw. Vermittlungsverfahren

Hier wird in einem freiwilligen und vertraulichen Verfahren unter Mithilfe eines oder mehrerer Mediator:innen eine einvernehmliche Konfliktbeilegung angestrebt. Die Rolle der Mediator:innen konzentriert sich hierbei primär auf die Strukturierung des Verfahrens, die Unterstützung der Verständigung zwischen den Parteien und der Hilfe bei der eigenen Lösungsfindung.

Schlichtung als Vorschlagsverfahren

Nach inhaltlicher, häufig juristischer Prüfung unterbreiten Schlichter:innen den Parteien einen zunächst unverbindlichen Schlichtungsvorschlag zur gütlichen Einigung, der erst durch die freiwillige Annahme aller Parteien eine rechtliche Bindungswirkung entfaltet. Im Gegensatz zur Mediation ist das Schlichtungsverfahren durch die inhaltliche Intervention in Form eines konkreten Lösungsvorschlags durch die Schlichter:innen geprägt.

Schiedsverfahren als Entscheidungsverfahren

In gesetzlich bestimmten Fällen ergeht durch ein privates Schiedsgericht eine verbindliche Lösung in Form eines Schiedsspruchs, der zwischen den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils hat.

Die oben stehende Grafik zeigt die Verortung der alternativen Streitbeilegungsverfahren. Die Mediation liegt beispielsweise noch nahe an der direkten Verhandlung zwischen den Parteien – die inhaltliche Intervention der Mediatorin bzw. des Mediators ist gering, die Selbstbestimmung durch die Parteien (Parteiautonomie) entsprechend hoch. Das Schiedsverfahren hingegen ist von einer starken inhaltlichen Intervention der Schiedsrichterin bzw. des Schiedsrichters geprägt, so dass den Parteien vergleichsweise wenig Entscheidungsspielraum verbleibt. Die Schlichtung befindet sich in der Mitte.  

Grundsätzlich ist eine Kombination der vorgenannten Verfahrenstypen als sog. Hybridverfahren möglich. Beispielsweise kann vor einer inhaltlichen Schlichtungsempfehlung bereits vorab beiden Parteien die jeweils andere Perspektive vermittelt sowie die Einigungsbereitschaft ausgelotet werden. Bereits hieraus ergibt sich das Potenzial einer frühzeitigen Streitbeilegung in Form eines sofortigen (Teil-)Anerkenntnissen.

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