Das 9-Euro-Ticket ist da: Worauf Reisende jetzt achten sollten

Am 1. Juni 2022 geht’s los: Dann gilt das 9-Euro-Ticket im gesamten Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland. Das Ticket ist ein Bestandteil des „Energiekosten-Entlastungspakets“, das die Bundesregierung Ende März im Grundsatz beschlossen hat. Doch was müssen Reisende beachten, wenn sie das Ticket nutzen möchten? Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen in unserem Kurzüberblick.

Ab wann gibt es das 9-Euro-Ticket?

Das 9-Euro-Ticket kann ab sofort bundeseinheitlich vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 erworben werden.

Was muss ich bezüglich der zeitlichen Gültigkeit des 9-Euro-Tickets beachten?

Das 9-Euro-Ticket gilt für den Kalendermonat, in dem es erworben wurde. Dementsprechend ist es immer bis zum Monatsende gültig. Hierbei spielt es keine Rolle, wann das Ticket im jeweiligen Monat erworben wurde.

In welchen Verkehrsmitteln ist das 9-Euro-Ticket gültig?

Das 9-Euro-Ticket gilt bundesweit für den gesamten Nahverkehr. Hierzu zählen Linienbusse, Straßenbahnen, U-Bahnen, Regionalzüge und ggf. Fähren (z.B. in Hamburg und Berlin).

Kann ich das 9-Euro-Ticket auch in der 1. Klasse nutzen?

Die Nutzung der 1. Klasse ist ausgeschlossen. Ein Übergang in die 1. Klasse ist mit einem 9-Euro-Ticket auch mit einem Zuschlag nicht möglich.

Kann ich das 9-Euro-Ticket auch im Fernverkehr nutzen?

Für eine Nutzung in Fernverkehrszügen (z.B. ICE, IC, EC, ÖBB Nightjet sowie im Flixtrain) ist das Ticket nicht vorgesehen. Ein Produktübergang ist auch gegen Zahlung eines Aufpreises nicht möglich.

Wo kann ich das 9-Euro-Ticket kaufen?

Das 9-Euro-Ticket kann zum einen digital über die App „DB Navigator“ sowie die Internetseiten und Apps der Verkehrsverbünde und regionalen Verkehrsunternehmen erworben werden. Zudem ist der Ticketerwerb auch an Fahrkartenautomaten und Kundenzentren der Verkehrsunternehmen und –verbünde möglich. Dabei gibt es keine bundeseinheitlichen Vorverkaufsfristen.

Ist das 9-Euro-Ticket übertragbar?

Das 9-Euro-Ticket ist nicht übertragbar. Die Weitergabe an einen Dritten ist daher nicht möglich.

Wie sind die Mitnahmeregelungen für das 9-Euro-Ticket?

Grundsätzlich kommen die (ggf. kostenpflichtigen) Mitnahmeregelungen in der jeweiligen Verbund-/Tarifregion zur Anwendung. Diese gelten nicht bundesweit. Die kostenlose Mitnahme eines Fahrrads ist nicht vorgesehen.

Kann ich das 9-Euro-Ticket nachträglich umtauschen oder erstatten lassen?

Der Umtausch bzw. die Rückerstattung des Tickets sind ausgeschlossen.

Wie profitiere ich als bestehender Abo-Kunde vom 9-Euro-Ticket?

Der Preisnachlass wird auch an bestehende Abo-Kunden weitergereicht. Laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) obliegt die Rabattierung (Preisreduktion/Rückerstattung) den jeweils technischen Möglichkeiten der entsprechenden Verbund-/Tarifregion. Insofern dürften Abo-Kunden eine Gutschrift oder eine Erstattung für die Differenz zwischen ihrem monatlichen Abo-Preis und dem 9-Euro-Ticket erhalten. Fahrkarten, deren Preis unter 9,00 EUR liegt, werden nicht weiter rabattiert.

Auf welche Fahrkarten werden die Regelungen zum 9-Euro-Ticket übertragen?

Grundsätzlich gelten im entsprechenden Zeitraum alle Abo- und Jahreskarten bundesweit im Nahverkehr. Dies gilt auch für alle Tickets einer Verbund-/Tarifregion, deren Geltungsdauer länger als einen Monat beträgt (u.a. Jedermann, Job-/Firmentickets, (kostenfreie) Schülertickets, Semestertickets, Seniorentickets).

Gilt meine zeitliche Beschränkung der Abo-Fahrkarte (z.B. 9 Uhr-Monatskarte) während des Angebotszeitraums weiterhin?

Zeitliche Beschränkungen bei Abo-Tickets und Jahreskarten fallen im Aktionszeitraum bundesweit weg.

Entfallen die Mitnahmeregelungen zu meiner Abo-Fahrkarte während des Angebotszeitraums des 9-Euro-Tickets?

Alle Regelungen des bestehenden Abos gelten im Rahmen der räumlichen Gültigkeit der entsprechenden Verbunds-/Tarifregion weiterhin. Außerhalb der entsprechenden Verbunds-/Tarifregion gilt die Fahrkarte als persönlicher Fahrschein der 2. Klasse ohne Mitnahmeregelung. 

Kann ich mein Abo (ggf. gegen Zahlung eines Zuschlags) weiterhin in der 1. Klasse nutzen?

Fahrgäste, die ein Abonnement für die 1. Klasse besitzen, können dieses in ihrem Heimatverbund nutzen. Der Preis der Fahrkarte wird entsprechend auf 9,00 EUR reduziert zzgl. eines streckenbezogenen Aufschlags für die 1. Klasse. Zudem besteht dort weiterhin die Möglichkeit für Abo-Inhaber der 2. Klasse gegen Aufpreis die 1. Klasse zu nutzen. Außerhalb des Heimatverbunds gelten auch die Abonnements für die 1. Klasse nur in der 2. Klasse.

Kann ich mit dem 9-Euro-Ticket auch einen anderen (höherwertigen) Zug nutzen?

Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme von Zügen des Fernverkehrs mit dem 9-Euro-Ticket nach den geltenden Beförderungsbedingungen ausgeschlossen. Ist jedoch eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort zu erwarten, können Reisende auch einen Fernverkehrszug nutzen. Wichtig: Zunächst muss der Fahrpreis für diesen Zug entrichtet werden. Dafür erforderliche Aufwendungen werden im Nachhinein vom Verkehrsunternehmen erstattet.

Seit dem 01.01.2022  ist der Ticketerwerb beim Zugbegleitpersonal im Fernverkehr nicht mehr möglich. Daher sollte das Ticket vor Fahrtantritt an einem Fahrkartenautomaten oder Verkaufsschalter der Deutschen Bahn erworben werden. Alternativ kann in den Fernverkehrszügen ein digitales Ticket bis zehn Minuten nach der Abfahrt auf bahn.de oder in der App DB Navigator gebucht werden. Voraussetzung hierfür: Zwischen dem Einstiegsbahnhof und dem nächsten Haltebahnhof sind mehr als zehn Minuten Fahrzeit vorgesehen. Wird kein zusätzliches Ticket für den Fernverkehr erworben, liegt eine Fahrt mit ungültiger Fahrkarte vor. Das Verkehrsunternehmen kann dann gegenüber Reisenden ein erhöhtes Beförderungsentgelt geltend machen.

Fazit:

Mit dem 9-Euro-Ticket wird für drei Monate eine kostengünstige Möglichkeit zur Nutzung des bundesweiten Nahverkehrs geschaffen. Dies dürfte insbesondere für Pendler, Ausflügler und Deutschland-Urlauber ein interessantes Reiseangebot sein.

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