Haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung bei einem betriebsinternen Streik?
Wenn ein Flug annulliert oder verspätet durchgeführt wird, können Reisende einen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Flugastrechte-Verordnung (VO 261/2004) haben. Dieser entfällt, wenn sich die Fluggesellschaft auf einen Haftungsausschluss wegen eines außergewöhnlichen Umstands berufen kann, Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004.