Das Servicecenter Fahrgastrechte

Seit Ende 2009 gelten im Eisenbahnverkehr in Deutschland für alle Züge einheitliche Fahrgast­rechte. Einige Bahnunternehmen haben das „Servicecenter Fahrgastrechte“ als Dienstleister mit der Bearbeitung von Verspätungsfällen ihrer Kunden beauftragt. Das soll die einheitliche Regulie­rung der Ansprüche der Fahrgäste gewährleisten.

Somit können Reisende ihre Entschädigungsansprüche grundsätzlich dort geltend machen. Das Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet die Forderungen im Auftrag der Verkehrsunter­nehmen, ist organisatorisch aber völlig eigenständig.

Nimmt ein Bahnunternehmen nicht an diesem gemeinsamen Entschädigungsverfahren über das Servicecenter Fahrgastrechte teil, können sich die Kunden direkt an das betroffene Verkehrs­unter­nehmen wenden.

Bevor ein Schlichtungsantrag bei der söp bearbeitet werden kann, muss nach Verfahrensordnung eine inhaltlich abschließende Bearbeitung seitens des Servicecenter Fahrgastrechte bzw. des Bahnunternehmens erfolgt sein.

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